Nordenham

Nordenham: Mehr Haushalte haben Anspruch auf Wohngeld

Mehr Leistungsberechtigte, höhere Auszahlungen: In Deutschland gibt es jetzt das Wohngeld Plus. Die Stadt geht davon aus, dass sich die Zahl der Haushalte, die Anspruch auf Wohngeld haben, durch die Reform verdreifacht. So stellt man einen Antrag.

Mehr Leistungsberechtigte, höhere Auszahlungen: In Deutschland gibt es jetzt das Wohngeld Plus.

Mehr Leistungsberechtigte, höhere Auszahlungen: In Deutschland gibt es jetzt das Wohngeld Plus.

Foto: Warnecke/dpa (Symbolfoto)

Das Wohngeld ist für Familien, Paare und Alleinstehende mit kleinem Geldbeutel gedacht. Es wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Bisher erhalten in der Bundesrepublik rund 600.000 Haushalte Wohngeld. Die Regierung geht davon aus, dass es nun zwei Millionen Haushalte sind. Die Kosten der Wohngeldreform werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen.

„Auf Nordenham bezogen ergibt sich daraus, dass es in der Stadt jetzt - rein rechnerisch - 700 bis 800 anspruchsberchtigte Haushalte gibt“, heißt es seitens des Amtes für Ordnung und Soziales. Bislang gab es im Monatsdurchschnitt 248 sogenannte Zahlfälle. Im Dezember waren es zuletzt 256 Haushalte.

Übers ganze Jahr 2022 verteilt haben 349 verschiedene Nordenhamer Haushalte entweder durchgängig oder zeitweilig Wohngeld bezogen. Im Schnitt wurden pro Haushalt 185 Euro ausgezahlt - das sind 20 Euro mehr als im Jahr zuvor und 14 Euro mehr als im Jahr 2020. Zählt man alle gewährten Leistungen zusammen, so kommt man für 2020 auf jährliche Wohngeldzahlungen in einer Gesamthöhe von 450.667 Euro. 2021 waren es 488.967,42 Euro, im vergangenen Jahr 551.713 Euro.

Für Leistungsberechtigte gibt es doppelt so viel Wohngeld wie bisher

Die Bundesregierung geht davon aus, dass Leistungsberechtigte zukünftig doppelt so viel Wohngeld bekommen werden wie bisher - also von bundesdurchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat.

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen Wohngeldamt geprüft und festgelegt.

Die Kommunen rechnen damit, dass die Umstellung von Wohngeld auf Wohngeld Plus zusätzliche Verwaltungsarbeit mit sich bringt. Zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen für die Bearbeitung der Anträge bereitgestellt werden - so auch in Nordenham. „Die Wohngeldstelle wird voraussichtlich zum 1. Februar um eine Sachbearbeiterin aufgestockt“, so das Amt für Ordnung und Soziales. Insgesamt gibt es dann drei Kräfte, die sich ums Wohngeld kümmern.

Im Rathaus sind in diesem Monat bis dato 55 Wohngeldanträge eingegangen. In der Regel weden die Anträge schriftlich oder persönlich gestellt. Vordrucke sind bei der Wohngeldstelle und im Internet erhältlich. Zur Fristwahrung genügt ein formloser Antrag.

Timo Kühnemuth

Reporter

Timo Kühnemuth ist gebürtiger Ostfriese. Nach dem Magisterstudium in Oldenburg hat er bei der KREISZEITUNG WESERMARSCH volontiert. Von 2006 bis 2010 arbeitete er bei Zeitungen in Buxtehude und Delmenhorst. Seit April 2010 ist er wieder für die Kreiszeitung Wesermarsch im Einsatz.

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