Etliche Male waren Anwohner, die sich von den krächzenden Vögeln um den Schlaf, oder zumindest ihre Ruhe, gebracht sahen, mit der Forderung nach Bejagung der Vögel bei den Behörden abgeblitzt. Die Begründung: Saatkrähen stehen unter Naturschutz. Sie sind nach deutschem Naturschutzrecht geschützt und ebenso durch EU-Recht. Das hat sich nicht geändert.
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