Im Streit um die Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung hat der Nordenhamer Stadtrat einen Kompromiss gefunden: Künftig gilt der in Niedersachsen geforderte gesetzliche Mindestabstand der zweifachen Anlagenhöhe, mindestens aber 400 Meter - unter der Voraussetzung, dass mindestens drei Viertel der Anwohner in der direkten Umgebung, die bisher vom „weichen Umgebungsschutz“ profitiert haben, damit einverstanden sind. Um die Zustimmungserklärungen muss sich der jeweilige Vorhabenträger kümmern.
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