Nordenham

Windkraft in Nordenham: Stadtrat einigt sich auf neue Mindestabstände

Der Nordenhamer Stadtrat hat neue Regeln für Windkraftanlagen beschlossen. Es gelten geringere Abstände zur Wohnbebauung. Die Interessen der Anwohner sollen trotzdem nicht außer Acht gelassen werden. So sieht der Kompromiss aus.

Bild von sechs Windrädern im Windpark Butterburg

Wenn die sechs Windräder in Butterburg bei Esenshamm durch modernere Anlagen ersetzt werden, gelten neue Mindestabstände zur Bebauung. Foto: Lohe

Im Streit um die Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung hat der Nordenhamer Stadtrat einen Kompromiss gefunden: Künftig gilt der in Niedersachsen geforderte gesetzliche Mindestabstand der zweifachen Anlagenhöhe, mindestens aber 400 Meter - unter der Voraussetzung, dass mindestens drei Viertel der Anwohner in der direkten Umgebung, die bisher vom „weichen Umgebungsschutz“ profitiert haben, damit einverstanden sind. Um die Zustimmungserklärungen muss sich der jeweilige Vorhabenträger kümmern.

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