Das Thema Sterbehilfe ist schwer zu fassen. Wenige Menschen sprechen gern über den Tod oder was passieren soll, wenn sie durch einen Unfall im Koma liegen. Ist ein Mensch unheilbar oder lange krank, kann zudem der Wunsch entstehen, das eigene Leben zu beenden. 2020 erkannte das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil an, dass „das Recht, sich selbst zu töten, auch die Freiheit umfasse, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten werde, in Anspruch zu nehmen.“ Doch, was bedeutet das?
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