Niedergelegt sind die Bestimmungen in der Straßenreinigungssatzung - doch die ist im „Juristendeutsch“ nicht so leicht verständlich. Aus diesem Grund hat das Ordnungsamt im vergangenen Jahr eine einfach verständliche Broschüre entwickelt, die beim Einwohnermeldeamt ausliegt oder ganz einfach auf der Internetseite der Stadt heruntergeladen werden kann.
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