Acht von ihnen können zu Gemeindekirchenräten für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre und älter sind.
Weiterlesen
Wählen Sie das für Sie passende Angebot und lesen Sie weiter
- jederzeit umfassend informiert
- Zugriff auf über 10.000 zahlungspflichtige Artikel
- uneingeschränkter Zugriff auf unsere Rätselwelt