Bei Schneefall sind Gehwege, Radwege, sowie die gemeinsamen Geh- und Radwege mit einer geringeren Breite als 1 Meter ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von jeweils 1 Meter freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist auf beiden Seiten ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1 Meter neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn oder des verkehrsberuhigten Bereiches freizuhalten.
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