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Finanztipps für Menschen mit Behinderung

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) im Kreisverband Wesermarsch informiert über finanzielle Entlastungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Dazu gehören der Behinderten-Pauschbetrag und die Kfz-Hilfe. Der Pauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Die Höhe des Betrags hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab. Ab einem GdB von 20 erhalten Betroffene 384 Euro jährlich, bei einem GdB von 100 sind es 2.840 Euro. Für blinde Menschen beträgt der Pauschbetrag 7.400 Euro.

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