Wer nicht widersprochen hat oder noch widerspricht, bekommt automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Die Krankenkassen haben entsprechende Schreiben schon vor Monaten verschickt. Den Erwachsenen wird bei der ePA das Recht eingeräumt, selbst festzulegen, welche Eintragungen dort gegebenenfalls gelöscht werden. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren liegt dieses Recht bei den Eltern. Und genau da sehen die Kinder- und Jugendärzte ein Problem.
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