Nordenham

Chemische Keule hat auf der Auffahrt nichts zu suchen

Wenn das Unkraut wächst, dann nehmen das Jäten von Hand und der Einsatz der Hacke viel Zeit in Anspruch. Da ist der Griff zur Pflanzenschutzspritze und die Anwendung eines Unkrautvernichters verlockend. Doch der ist längst nicht überall erlaubt.

Unkrautvernichter dürfen nur auf gärtnerisch genutzten Flächen im Hausgarten angewendet werden. Generell verboten ist der Einsatz hingegen auf Garagenzufahrten, Wegen, Bürgersteigen, Terrassen, Straßen, Parkplätzen und Hofflächen.

Unkrautvernichter dürfen nur auf gärtnerisch genutzten Flächen im Hausgarten angewendet werden. Generell verboten ist der Einsatz hingegen auf Garagenzufahrten, Wegen, Bürgersteigen, Terrassen, Straßen, Parkplätzen und Hofflächen. Foto: Ehrecke/LWK

Wie das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen mitteilt, dürfen Unkrautvernichter nur auf landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerisch genutzten Flächen eingesetzt werden. Diese Regelung gilt demnach ebenso für gärtnerisch genutzte Flächen im Haus- und Kleingarten. Die Anwendung auf Nichtkulturlandflächen, Wege etwa, Bürgersteige, Garagenzufahrten, Terrassen, Straßen, Parkplätze und Hofflächen, ist nach Angaben der LWK generell verboten.

Weiterlesen

Wählen Sie das für Sie passende Angebot und lesen Sie weiter

1. Monat für

1 Euro

Jetzt Anmelden

danach 1,83€/Woche
monatlich kündbar

3 Monate für

3 Euro

Jetzt Anmelden

danach 1,88€/Woche
nach 3 Monaten mtl. kündbar

1 Jahr für monatlich

6,90 Euro

Jetzt Anmelden

10% sparen
nach 12 Monaten mtl. kündbar


  • jederzeit umfassend informiert
  • Zugriff auf über 10.000 zahlungspflichtige Artikel
  • uneingeschränkter Zugriff auf unsere Rätselwelt
Newsletter Der KZW-Newsletter
Alle wichtigen Nachrichten und die interessantesten Ereignisse aus der Region täglich direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Mit Empfehlung aus der Redaktion.
PASSEND ZUM ARTIKEL
nach Oben