Nicht alle Personen, die im Mai von der Erhebungsstelle für den Zensus 2022 angeschrieben wurden, haben ihre ausgefüllten Bögen zurückgeschickt. Wie der Landkreis Rotenburg mitteilte, sind sie damit ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen und werden jetzt noch einmal mit einem Schreiben daran erinnert. Angeschrieben werden Personen, die im Rahmen der Personenbefragung Auskunft geben müssen. Personen, die von der Gebäudebefragung angeschrieben wurden, sind davon nicht betroffen. „Wir hoffen, dass alle auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, die es noch nicht einrichten konnten, ihrer Pflicht nachkommen werden“, sagt Lothar Greif von der Erhebungsstelle. Bei Fragen ist die Erhebungsstelle in Bremervörde (zensus2022@lk-row.de, 04761/9828721) erreichbar. (pm/ger)
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