Bremerhaven

Steuerpflicht der Gaspreisbremse aufgehoben

Für die Einkommenssteuererklärung 2023 hat das Finanzressort Bremen eine wichtige Mitteilung: Die Vorteile aus der Gaspreisbremse müssen nicht versteuert werden. Die Abfrage in Zeile 17 der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) muss nicht ausgefüllt werden.

Bei der elektronischen Erklärung mit „Mein ELSTER“ wird diese Abfrage zum 26. März 2024 komplett entfernt, bis zu diesem Zeitpunkt erhalten die Nutzer einen entsprechenden Hinweis im Hilfetext. Darauf weist das Finanzressort hin.

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