Zeven

Städtebauförderprogramm in Heeslingen wird angepasst und konkretisiert

Die Gemeinde Heeslingen wurde im Jahr 2023 in das niedersächsische Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen und hat jetzt für die Sanierungsmaßnahme „Heeslingen – Ortskern“ die

Kosten- und Finanzierungsübersicht angepasst.

Ein Baggergreifer greift nach einem abgedeckten Dach.

Zur Förderung der städtebaulichen Sanierung werden auch Gelder zur Freilegung von Grundstücken, also den Abriss, im Sanierungsgebiet bereitgestellt. Foto: Brandt

Die Durchführung der Maßnahme Sanierung und Anpassung der Ostebrücke zum Pastorenholz wird nicht im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Lebendige Zentren“ umgesetzt, erfuhren die Mitglieder des Heeslinger Rates bei ihrer letzten Sitzung. Daher wurden die bisherigen Kostenansätze hinterfragt und aufgrund von Kostensteigerungen Anpassungen vorgenommen.

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