Landkreis ROW

Selbstbestimmungsgesetz: So viele haben ihren Geschlechtseintrag ändern lassen

Männlich, weiblich, divers: Seit dem 1. November 2024 können Menschen durch das Selbstbestimmungsgesetz ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern lassen. Die BZ hat bei den Standesämtern der Region nachgehakt, wie hoch die Nachfrage ist.

Im Vörder Land haben bisher zwölf Personen bei den Standesämtern eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und Vornamens abgegeben.

Im Vörder Land haben bisher zwölf Personen bei den Standesämtern eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und Vornamens abgegeben. Foto: dpa/Sven Hoppe

Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen können ihren Geschlechtseintrag und Vornamen dank des neuen Selbstbestimmungsgesetzes einfacher ändern lassen. Psychologische oder andere aufwendige Sachverständigengutachten und teure gerichtliche Entscheidungen sind nun nicht mehr notwendig. Das neue Gesetz löst das Transsexuellen-Gesetz aus dem Jahr 1981 ab.

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