Nachdem klar war, dass nach 22 Uhr im neuen Teil des Elsdorfer Login-Parks nicht gearbeitet werden darf, kam der Investor mit einem Antrag auf die Gemeinde zu, diesem Teil der Vereinbarung doch noch zu ändern. Der neue Paragraph 9 des Durchführungsvertrages zum Bebauungsplan lautet jetzt: „Wenn ein Nachtbetrieb stattfindet, sind die Vorgaben des Lärmschutzgutachtens an die Verkehrszahlen und arbeitsrechtliche Vorschriften einzuhalten.“
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