Der Countdown zum Jahresende läuft - und damit auch der Endspurt fürs Weihnachtsgeld: Beschäftigte im Kreis Rotenburg sollen prüfen, ob sie zu Weihnachten Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt - zum Beispiel in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk. Und trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen“, sagt Steffen Lübbert von der NGG-Region Lüneburg. Das Weihnachtsgeld komme in der Regel mit der November-Lohnabrechnung aufs Konto.
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