Landkreis ROW

Landkreis Rotenburg ordnet Stallpflicht für Nutzgeflügel an

Um ein Übergreifen des Vogelgrippe-Virus auf Haus- und Nutzgeflügelbestände zu verhindern, ordnet der Landkreis zum 31. Oktober die Stallpflicht für Geflügel an. Die Stallpflicht gilt zunächst für Haltungen mit mehr als 50 Tieren.

Der Landkreis Rotenburg hat ab dem 31. Oktober die Stallpflicht für Geflügel angeordnet.

Der Landkreis Rotenburg hat ab dem 31. Oktober die Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Foto: Thomas Schmidt

Im Landkreis wurde bei mehreren Wildvögeln im gesamten Kreisgebiet die aviäre Influenza (AI), die sogenannte Geflügelpest oder Vogelgrippe, nachgewiesen. Damit ist die Vogelgrippe flächendeckend im Landkreis angekommen.

Weiterlesen

Wählen Sie das für Sie passende Angebot und lesen Sie weiter

1. Monat für

1 Euro

Jetzt Anmelden

danach 1,83€/Woche
monatlich kündbar

3 Monate für

3 Euro

Jetzt Anmelden

danach 1,88€/Woche
nach 3 Monaten mtl. kündbar

1 Jahr für monatlich

6,90 Euro

Jetzt Anmelden

10% sparen
nach 12 Monaten mtl. kündbar


  • jederzeit umfassend informiert
  • Zugriff auf über 10.000 zahlungspflichtige Artikel
  • uneingeschränkter Zugriff auf unsere Rätselwelt
Newsletter Der KZW-Newsletter
Alle wichtigen Nachrichten und die interessantesten Ereignisse aus der Region täglich direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Mit Empfehlung aus der Redaktion.
PASSEND ZUM ARTIKEL

Selsingen

Konzert mit vielen „Christmas Love Songs“

Bremervörde

Geflügelpest in Putenbetrieb nachgewiesen

Selsingen

Seniorenkreis Sandbostel trifft sich im Schützenhaus

nach Oben