Vor dem Verwaltungsgericht Stade wurde kürzlich der Fall einer Züchterin aus dem Landkreis Rotenburg verhandelt. Diese hatte gegen diesen geklagt, weil er ihr die Zucht mit Einzeltieren der Rasse French und English Bulldog aufgrund von festgestellten Qualzuchtmerkmalen untersagt hatte. Mitarbeiter des Landkreises hatten die Tiere zuvor in Augenschein genommen und alle Untersuchungen dokumentiert. Genutzt wurden dabei auch die Merkblätter von „QUEN“ (Qualzucht-Evidenz Netzwerk), einer Datenbank, die eine Übersicht über zuchtbedingte sichtbare oder verdeckte Defekte betroffener Tierrassen bietet. Die Klägerin zog ihre Klage zurück. Damit ist das Zuchtverbot rechtskräftig.
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