Die höchsten Richter hatten in einem Wahlprüfungsverfahren für die Landtagswahl 2022 festgestellt, dass die Einteilung der Wahlkreise gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl verstößt. Das führte zwar nicht zur Ungültigkeit der Wahl, fordert aber eine schnelle Neugliederung der Wahlkreise für die Landtagswahl 2027.
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