Bremerhaven

Gericht: Bremer Bürgerschaftswahl muss nicht wiederholt werden

Vor mehr als einem halben Jahr haben die Bremerhavener und Bremer gewählt. Dabei ist einiges schiefgegangen. 280 Stimmzettel verschwanden nach der Wahl. Nun hat das Wahlprüfungsgericht eine erste Entscheidung getroffen.

Martin Wandelt als Einspruchsführer beim Prozessauftakt in einem Saal des Bremer Verwaltungsgerichts. Das Wahlprüfungsgericht hat nun entschieden, dass die Bremer Bürgerschaftswahl vom Mai trotz Pannen nicht wiederholt werden muss.

Martin Wandelt als Einspruchsführer beim Prozessauftakt in einem Saal des Bremer Verwaltungsgerichts. Das Wahlprüfungsgericht hat nun entschieden, dass die Bremer Bürgerschaftswahl vom Mai trotz Pannen nicht wiederholt werden muss. Foto: Strangmann/dpa

Trotz einiger Pannen muss die Bürgerschaftswahl 2023 im Land Bremen nach einer Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts erstmal nicht wiederholt werden. Das Gericht wies am Dienstag zwei Einsprüche zurück und verwarf zwei weitere Einsprüche als unzulässig. (Aktenzeichen 14 K 1530/23, 14 K 1542/23, 14 K 1480/23, 14 K 1400/23)

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