Bremerhaven

Bremer Landtagswahl muss vorläufig nicht wiederholt werden

Die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft vom 14. Mai muss bis auf Weiteres nicht wiederholt werden. Das hat das Wahlprüfungsgericht in Bremen am Dienstag entschieden. Das Gericht wies vier Einsprüche aus der im Land Bremen zerstrittenen AfD zurück.

Andreas Cors (links), Landeswahlleiter in Bremen, und Thomas Jürgewitz, Bremerhavener AfD-Kreisvorsitzender, im Gerichtssaal des Verwaltungsgerichts Bremen. Das Gericht entschied nun über vier Einsprüche der in Bremen zerstrittenen AfD gegen die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft.

Andreas Cors (links), Landeswahlleiter in Bremen, und Thomas Jürgewitz, Bremerhavener AfD-Kreisvorsitzender, im Gerichtssaal des Verwaltungsgerichts Bremen. Das Gericht entschied nun über vier Einsprüche der in Bremen zerstrittenen AfD gegen die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft. Foto: Schuldt/dpa

Die Partei war nicht zu der Wahl zugelassen worden. Der Beschluss des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung der Entscheidung kann der Staatsgerichtshof angerufen werden.

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