Persönliche Daten geben viele von uns regelmäßig im Netz preis – oft ganz freiwillig. Problematisch wird es dann, wenn jemand anders personenbezogene Daten von uns publik macht – ohne unser Einverständnis. So ging kürzlich in Bremerhaven ein Flugblatt in den sozialen Netzwerken umher, auf dem persönliche Daten und ein Foto einer Person abgedruckt waren, zusammen mit der Behauptung, dass diese Person eine Straftat begangen haben soll. Rechtsexperte David Ruhkopf (36) erklärt, welche juristischen Konsequenzen das für den Urheber, aber auch für jeden, der dieses Flugblatt weiterverteilt, haben kann.
Ob im Netz oder im „echten“ Leben: Wenn Menschen persönliche Daten von anderen preisgeben und Behauptungen über sie verbreiten, egal, ob wahr oder unwahr, machen sie sich strafbar. Foto: stock.adobe.com
Am Flughafen Bremen haben Sicherheitskräfte im Koffer eines 56-Jährigen eine scharfe Pistole mit Schalldämpfer und Munition entdeckt. Der Mann hatte keine Waffenbesitzkarte. Die Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Die Betreuungsgemeinschaft Wesermarsch bietet an einem Mittwoch im Monat nach Absprache Einzelberatungen über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen an. Termine: Telefon 04401/700610; Mail an empfang@bg-wsm.de.(pm/san)