Verteilung von Masken für über 60-Jährige läuft in drei Etappen

Seit Montag gilt auch in Niedersachsen die neue Corona-Verordnung. Sie beinhaltet unter anderem, dass in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln nun medizinische Mund-Nase-Bedeckungen Pflicht sind. Dazu gehören FFP2- und Operationsmasken. Personen ab 60 Jahre erhalten von ihren Krankenkassen Gutscheine für FFP2-Masken. Doch die sind oftmals noch gar nicht eingetroffen.

In Apotheken können sich Personen ab 60 Jahre mit Berechtigungsscheinen in den kommenden Wochen jeweils sechs Masken abholen. Der Eigenanteil beträgt zwei Euro.

In Apotheken können sich Personen ab 60 Jahre mit Berechtigungsscheinen in den kommenden Wochen jeweils sechs Masken abholen. Der Eigenanteil beträgt zwei Euro. Foto: Arnd Hartmann


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