Draußen sollen bis zu 50 Menschen privat feiern dürfen

Nun ist auch die niedersächsische CDU dafür, dass im Garten andere Party-Obergrenzen gelten als im Wohnzimmer. Aber verletzen die neuen Corona-Regeln nicht das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung? Das sagen Verfassungsrechtler dazu:

Wenn auf Herbst- und Weihnachtsmärkten nicht gefeiert werden kann, dann doch wenigstens zu Hause. In Niedersachsen sind künftig bis zu 50 Gäste draußen und 25 in den eigenen vier Wänden erlaubt.

Wenn auf Herbst- und Weihnachtsmärkten nicht gefeiert werden kann, dann doch wenigstens zu Hause. In Niedersachsen sind künftig bis zu 50 Gäste draußen und 25 in den eigenen vier Wänden erlaubt. Foto: dpa

Die Koalition aus SPD und CDU in Niedersachsen hat sich nach Informationen unserer Redaktion darauf verständigt, dass künftig bis zu 50 Menschen privat feiern dürfen, wenn die Party an der frischen Luft steigt - „in Gärten oder Höfen“, heißt dazu es in dem Corona-Verordnungstext. „Wir tragen das mit“, sagt ein CDU-Sprecher. Damit folgen die Christdemokraten nach anfänglicher Skepsis nun doch dem Vorschlag von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD).
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