Seit dem 1. Juli gibt es kostenlose Bürgertests nur noch für bestimmte Personengruppen. Wer nicht dazu gehört, muss drei Euro zahlen. Die Nachweispflicht, ob man anspruchsberechtigt ist, liegt beim Bürger. Welche Nachweise akzeptiert werden, ist aber nicht einheitlich geregelt. Das sorgt bei manchem Bürger für Verwirrung und in manchem Testzentrum für noch mehr Bürokratie.
von
Josip Pejic
Immer den Nachweis vorzeigen: Wer einen kostenlosen Corona-Test erhalten möchte, muss nachweisen, dass er anspruchsberechtigt ist. Foto: Arnd Hartmann
Tote Wildvögel gefunden: Die Vogelgrippe breitet sich unter Wildvögeln in Deutschland aus. Die Infektionskrankheit, auch Geflügelseuche genannt, gilt als rasch tödlich für die Tiere. So reagieren Veterinäre.
Aktuell ist die neue Corona-Variante Stratus auf dem Vormarsch. Wie die derzeitige Lage in Bremerhaven und Bremen ist, sagt der Bremer Virologe Professor Andreas Dotzauer. Das müssen Sie jetzt zu Symptomen, Übertragbarkeit und Gefährlichkeit wissen.
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