Coronatest: Nachweispflicht sorgt für Verwirrung

Seit dem 1. Juli gibt es kostenlose Bürgertests nur noch für bestimmte Personengruppen. Wer nicht dazu gehört, muss drei Euro zahlen. Die Nachweispflicht, ob man anspruchsberechtigt ist, liegt beim Bürger. Welche Nachweise akzeptiert werden, ist aber nicht einheitlich geregelt. Das sorgt bei manchem Bürger für Verwirrung und in manchem Testzentrum für noch mehr Bürokratie.

Immer den Nachweis vorzeigen: Wer einen kostenlosen Corona-Test erhalten möchte, muss nachweisen, dass er anspruchsberechtigt ist.

Immer den Nachweis vorzeigen: Wer einen kostenlosen Corona-Test erhalten möchte, muss nachweisen, dass er anspruchsberechtigt ist. Foto: Arnd Hartmann


PASSEND ZUM ARTIKEL
nach Oben