Seit dem 1. Juli gibt es kostenlose Bürgertests nur noch für bestimmte Personengruppen. Wer nicht dazu gehört, muss drei Euro zahlen. Die Nachweispflicht, ob man anspruchsberechtigt ist, liegt beim Bürger. Welche Nachweise akzeptiert werden, ist aber nicht einheitlich geregelt. Das sorgt bei manchem Bürger für Verwirrung und in manchem Testzentrum für noch mehr Bürokratie.
von
Josip Pejic
Immer den Nachweis vorzeigen: Wer einen kostenlosen Corona-Test erhalten möchte, muss nachweisen, dass er anspruchsberechtigt ist. Foto: Arnd Hartmann
Die Hilfsorganisation Friedensdorf International ermöglicht die medizinische Behandlung von Kindern aus Krisengebieten. Das Team des Freibettfonds am Diakonieklinikum Rotenburg behandelt die schweren Wundinfektionen dieser Kinder.
Dermatologische Praxen gibt es nur wenige in Ostfriesland. Der Hautarzt Brinker in Weener lehnt fast keinen Patienten ab. Dafür soll er nun bestraft werden.
Augenscreening, Online-Hautarzt, Blutproben: dm testet neue Gesundheitsangebote in Filialen – und sieht sich scharfer Kritik von Ärzteverbänden und Verbraucherschützern ausgesetzt.