Corona-Ruhetags-Beschluss juristisch fragwürdig

Um das Risiko von Corona-Infektionen einzudämmen, hat die jüngste Bund-Länder-Schalte den Gründonnerstag (1. April) sowie Karsamstag (3. April) zu Ruhetagen erklärt. Was das für die Arbeitnehmer bedeutet, erläuterte der Kölner Anwalt für Arbeitsrecht, Markus Mingers, im Gespräch mit unserem Berliner Korrespondenten Stefan Vetter.

Corona-Ruhetags-Beschluss juristisch fragwürdig

Foto: picture alliance/dpa


PASSEND ZUM ARTIKEL

Brake

Zeugen für Verkehrsunfallflucht in Brake gesucht

nach Oben