2G gelockert: Längere Leine für Reiter

Seit dem 1. Dezember gilt in Niedersachsen die 2G-plus-Regel im Reitsport. Heißt: Um eine Reitanlage betreten zu können, brauchen Reitsportler neben einem Impf- oder Genesenenschein auch einen aktuellen Corona-Test. Wer geboostert ist, muss keinen zusätzlichen Testnachweis vorlegen. Dadurch war auch die Versorgung der Pferde gefährdet. Ab dem 11. Dezember soll nun eine Lockerung der Verordnung in Kraft treten.

Pferde müssen auch in der Pandemie im Stall versorgt werden.

Pferde müssen auch in der Pandemie im Stall versorgt werden. Foto: Lothar Scheschonka


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