Neben einige kleineren Fehler war darunter leider auch ein großer: Die schärferen Auflagen gelten für alle Kleinkläranlagen im Kreis Cuxhaven. In dem NZ-Artikel aber gewinnt man den Eindruck, dass die Auflagen nur für Kleinkläranlagen in Wasserschutz- beziehungsweise nitratbelasteten Gebieten gelten. Das ist nicht richtig.
Weiterlesen
Wählen Sie das für Sie passende Angebot und lesen Sie weiter
- jederzeit umfassend informiert
- Zugriff auf über 10.000 zahlungspflichtige Artikel
- uneingeschränkter Zugriff auf unsere Rätselwelt