Personen, die Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, bekommen ihre Heizkosten von den Leistungsträgern erstattet. Dazu zählt auch die Befüllung von Tanks. Wegen der stark gestiegenen Energiekosten müssen sich Betroffene allerdings auf Nachforderungen einstellen, wenn sie in den kommenden Wochen ihre Jahresabrechnungen erhalten. Damit diese Mehrkosten übernommen werden, muss ein Antrag gestellt werden. „Für Empfänger von Grundsicherung ist es wichtig, dass sie ihren Antrag beim Sozialamt im Monat der Fälligkeit stellen. Sind sie zu früh oder zu spät dran, kann es sein, dass Betroffene auf den Kosten sitzenbleiben“, informiert Peer Augustin, Vorsitzender im Ortsverband Kührstedt des Sozialverbands Deutschland (SoVD). Wer eine Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen möchte, habe eine erweiterte Frist von drei Monaten, um Ansprüche auch rückwirkend geltend zu machen.
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