Meinung & Analyse

Rechtsanspruch auf Sicherheit: Frauenhäuser im Fokus

Am späten Freitagabend hat der Bundestag ein Gesetz für den Ausbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen beschlossen. Frauen, die häusliche Gewalt erfahren, bekommen einen Rechtsanspruch auf Schutz. Doch es steht ein langer Weg bevor.

Eine Frau hält ihre Hände vor das Gesicht.

Frauen sollen ab 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt haben. Foto: Sommer/dpa

Obwohl die Zahlen zur häuslichen Gewalt seit Jahren steigen, fehlen in Deutschland mehr als 13.000 Plätze in Frauenhäusern. Diese Lücke soll nun mittelfristig geschlossen werden. Am Freitag hat der Bundestag grünes Licht für das sogenannte Gewalthilfegesetz gegeben. In der nächsten Woche muss noch der Bundesrat zustimmen. Mit dem Gesetz sollen die Länder künftig dazu verpflichtet werden, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Sie erhalten dafür vom Bund über einen Zeitraum von zehn Jahren - bis 2036 - insgesamt 2,6 Milliarden Euro. Außerdem sollen Frauen ab 1. Januar 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung haben.

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