Meinung & Analyse

Kommentar: Eine schwere Niederlage für die AfD

Seit Jahren wehrt sich die AfD gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Vor Gericht erleidet sie nun eine weitere Niederlage.

Kommentar: Eine schwere Niederlage für die AfD
Die Sprache des Urteils der Richter in Münster ist einfach und klar. Es gibt ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik gerichtet sind. Damit sind alle Voraussetzungen gegeben, die Partei als Verdachtsfall einzustufen. Der Inlandsgeheimdienst, also der Bundesverfassungsschutz, darf sie überwachen, V-Leute einschleusen, in besonders gravierenden Fällen auch Telefone abhören oder in die elektronische Kommunikation eindringen.

Weiterlesen

Wählen Sie das für Sie passende Angebot und lesen Sie weiter

1. Monat für

1 Euro

Jetzt Anmelden

danach 1,83€/Woche
monatlich kündbar

3 Monate für

3 Euro

Jetzt Anmelden

danach 1,88€/Woche
nach 3 Monaten mtl. kündbar

1 Jahr für monatlich

6,90 Euro

Jetzt Anmelden

10% sparen
nach 12 Monaten mtl. kündbar


  • jederzeit umfassend informiert
  • Zugriff auf über 10.000 zahlungspflichtige Artikel
  • uneingeschränkter Zugriff auf unsere Rätselwelt
Newsletter Der KZW-Newsletter
Alle wichtigen Nachrichten und die interessantesten Ereignisse aus der Region täglich direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Mit Empfehlung aus der Redaktion.
PASSEND ZUM ARTIKEL
nach Oben