Stichtag der Einführung: 1. Januar 2023. Noch 51 Tage. Dazwischen die Weihnachtszeit. Bei den Jobcentern der Bundesagentur für Arbeit schwitzen sie schon. Dort soll es ausbezahlt werden. Doch politisch gewollt und beschlossen ist das Bürgergeld bislang nur in der Ampel-Koalition und im Bundestag – mit den Stimmen der Ampel-Mehrheit und der Linke-Fraktion. Der Bundesrat muss noch zustimmen, wo die Unions-geführten Länder blockieren könnten. Es droht die Blackbox Vermittlungsausschuss, wo das Struck’sche Gesetz gilt: Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es als Gesetzentwurf eingebracht worden ist. So wird es auch mit dem Gesetz zum Bürgergeld sein. Zum 1. Januar 2023 gibt es einen um 53 Euro höheren Regelsatz als beim heutigen Hartz-IV. Die Union zetert: Das Gesetz verlange Empfängern dieser staatlichen Leistung zu wenig verbindliche Gegenleistung ab. Ampel und Union müssen also noch jede Menge Streit um Änderungen abräumen. Es geht dabei um Schonvermögen (für die ersten zwei Jahre) und um Karenzzeiten für Menschen, die Arbeit suchen. Und die dies hoffentlich auch tun!
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