Meinung & Analyse Kommentar

Datenschutz darf Ermittler nicht ausbremsen

Der Vorstoß von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), die Abspeicherung von IP-Adressen zu vereinfachen, ist richtig, findet David Grzeschik. Doch auch der Aspekt der Prävention darf nicht vernachlässigt werden.

Kommentar von David Grzeschik zur Entwicklung bei Sexualstraftaten gegen Minderjährige.

Mit Blick auf Sexualstraftaten gegen Minderjährige wird eine hohe Dunkelziffer befürchtet. Foto: Silvia Marks/dpa

Dass die Zahl der Fälle von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen leicht gesunken ist, kann nicht als Zeichen der Entspannung gewertet werden. Darauf hat richtigerweise auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hingewiesen. Denn zum einen bleibt die Zahl mit mehr als 16.300 Fällen im vergangenen Jahr erschreckend hoch. Und zum anderen gehen die Ermittler weiterhin von einem sehr großen Dunkelfeld aus. Das belegt: Der Staat und die Behörden haben das Problem der Sexualstraftaten gegen Kinder und Jugendliche längst noch nicht im Griff. Gerade angesichts der Möglichkeiten, die das Internet Straftätern bietet, müssen sie ihre Anstrengungen dringend erhöhen.

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