Es war nur ein kurzer Satz im letzten Bescheid vom Familiengericht: „Sie gehören nun zum Personenkreis der von der Pflicht zur jährlichen Rechnungslegung befreiten Betreuer (§1859 Abs. 2 BGB).“ Juristendeutsch. Doch mich hat der Satz jubeln lassen. Viele andere wahrscheinlich auch.
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