Ein Bonus der Krankenkasse ist bis 150 Euro steuerfrei. Zahlungen bis zu diesem Betrag mindern nicht den Sonderausgabenabzug. Fällt der Bonus höher aus, ist ein Beleg notwendig, damit das Finanzamt nicht zugreift. Warum der Unterschied zwischen Bonuszahlung und Beitragserstattung so wichtig ist und was es dabei sonst noch steuerlich zu berücksichtigen gilt, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).
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