Die Gemeinde Stadland weist auf Satzungen hin, die im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde bekannt gegeben worden sind. Dabei geht es um die Erhebung von Marktgebühren (Marktgebührensatzung) sowie um die Satzung über Wochenmärkte, Volksfest und Spezialmärkte (Marktordnung), heißt es in der Mitteilung aus dem Rathaus. (pm/oer)
Der KZW-Newsletter
Vielen Dank! Wir haben Ihnen eine Mail geschickt.
Bitte bestätigen Sie durch einen Klick auf den Link in der E-Mail Ihre E-Mail-Adresse, um die Registrierung zum Newsletter abzuschließen. Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
PASSEND ZUM ARTIKEL