Die Strafrichterin am Amtsgericht Nordenham sprach in ihrer Urteilsbegründung von „wirklich prekären Zuständen“ auf einem Bauernhof in Butjadingen. Die seien nicht dadurch zu rechtfertigen, dass der Landwirt mit 160 bis 170 Rindern überfordert war. Er hätte seine Tierhaltung reduzieren oder Mitarbeiter einstellen müssen, so die Richterin.
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