Nach der letzten gutachterlichen Begehung hat die Kriminalpolizei den Brandort Grundschule Schwei freigegeben, so dass die Gemeindeverwaltung jetzt mit Schutzausrüstung Zugang hat und erkunden kann, welches Inventar eventuell noch Verwendung finden kann. Die Polizei hat einen technischen Defekt im Bereich des Dachbodens, nicht aber in der Dachgeschosswohnung als Brandursache festgestellt. Das Feuer ist also nicht in der Wohnung entstanden.
Wie Bürgermeister Harald Stindt am Mittwoch mitgeteilt hat, gibt es die mündliche Zusage der Versicherung, dass sie den Schadensfall anerkennt und regulieren wird. Wie hoch die Versicherungsleistung sein wird, ist aber noch nicht geklärt.
Hortgruppe mindestens bis zu den Sommerferien in Seefeld
Das Landesjugendamt hat Bedenken gegen eine vorübergehende Nutzung der großen Sporthalle in Schwei für den Hort. Es wünscht, dass der Schweier Hortbetrieb in Seefeld fortgeführt wird. Folglich werden sowohl die zwei Grundschulklassen, die bisher in Schwei unterrichtet worden sind, als auch die Schweier Hortgruppe bis zu den Sommerferien in der Seefelder Grundschule mit Hort ihre Räume haben. Die dort vorhandenen Räumlichkeiten werden damit vollständig belegt. Überlegt wird, ob der Hort bereits nach den Ferien nach Schwei zurückverlegt werden kann.
Das Schweier Schulgebäude wird eingerüstet, um zunächst den ausgebrannten Dachstuhl zu entfernen. Ob, wie und wann der Schulbetrieb in Schwei wieder aufgenommen werden kann, ist noch offen und wird auch eine politische Entscheidung des Rates sein. Dabei sollen auch die Eltern zu Wort kommen. Gewährleistet ist jetzt aber: Schul- und Hortbetrieb gehen nahtlos weiter, weil sie nach Seefeld ausweichen können.