Gegen das Amtsgerichts-Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. In Oldenburg wollte er jetzt noch eine Bewährungsstrafe erreichen. Doch das war ein aussichtsloses Unterfangen.
Vieles sprach gegen den Angeklagten. Eine günstige Sozialprognose als Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe ist in den Augen der Oldenburger Berufungskammer weit und breit nicht zu sehen. Das hat die Vorsitzende Richterin Dr. Melanie Bitter dem Angeklagten auch deutlich signalisiert - so deutlich, dass der Nordenhamer seine Berufung gegen das Nordenhamer Urteil wieder zurückzog. Damit hat das erste Urteil nun Bestand.
Hintergrund des Verfahrens waren Ebay-Betrügereien: Ware anbieten, Vorkasse kassieren, Ware nicht ausliefern. Der Angeklagte hatte Computerteile angeboten, das Geld dafür kassiert, aber nichts geliefert. Sein Problem: Das hat er schon häufiger gemacht. 2019 war der Angeklagte wegen gleicher Taten zu sieben Monaten Haft verurteilt. Damals war die Vollstreckung der Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt worden. Nichts durfte mehr passieren.
Nur ein Jahr später (in der Bewährungszeit) hatte der Angeklagte seine nächste Betrugsserie auf Ebay gestartet. Das Nordenhamer Amtsgericht sprach von einer hohen Rückfallgeschwindigkeit. Der Angeklagte sei ein Bewährungsversager. Eine weitere Bewährung gebe es nicht mehr.
Bei der der Verhandlung am Donnerstag führte die Verteidigung an, dass sich der reuige Angeklagte um eine Schadenswiedergutmachung kümmere. Das könnte noch einmal eine Bewährung rechtfertigen. Doch daraus wurde nichts. Denn gestern wurde bekannt, dass ganz aktuell eine neue und weitere Anklage gegen den Nordenhamer läuft. Der Vorwurf: Ebay-Betrügereien. (vd)