Manche Tierarten, wie beispielsweise der Hase, haben bereits Nachwuchs. Bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere tragend und entsprechend in ihrer Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch am Boden brütende Vogelarten wie Ente, Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche beginnen nun ihre Brut- und Aufzuchtzeit und dürfen nicht gestört werden.
Frei laufende Hunde können Wildtiere aufscheuchen
Durch Aufscheuchen, Streunen oder im schlimmsten Fall Wildern, werden die Tiere bei der Aufzucht der Jungen beunruhigt. So manches Elterntier verlässt die Jungtiere und kehrt nicht mehr oder sehr spät zurück. Dadurch können die Jungtiere Schaden nehmen oder sogar sterben. Es ist sehr wichtig, dass die Tiere in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit weder gestört noch ihre Kinderstuben beeinträchtigt werden. Mit der Regelung der auf wenige Wochen im Frühjahr beschränkten Leinenpflicht in Paragraf 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sollen vermeidbare Störungen in dieser Zeit minimiert werden.
Weitere ausführliche Informationen zu dem Thema finden sich auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.