Damit verschärfte das Landgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein früheres Urteil des Nordenhamer Amtsgerichtes. Dieses hatte den Angeklagten zwar auch zu vier Monaten Haft verurteilt, die Vollstreckung der Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt.
Doch das gefiel der Staatsanwaltschaft nicht. Sie legte Berufung ein. Die Anklagebehörde wollte eine Inhaftierung des Angeklagten, weil dieser erheblich vorbestraft ist und zum Zeitpunkt der neuen Taten unter Bewährung stand. Das Landgericht kam dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach. Jetzt muss der Nordenhamer ins Gefängnis.
Hinter dem Tatbestand des „unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs“ verbirgt sich das „Ausleihen“ eines Fahrrades für eine kurze Wegstrecke, ohne die Absicht zu haben, das Gefährt zu stehlen. Der Angeklagte wollte in der Tatnacht schneller vorankommen und hatte sich deswegen ein fremdes Fahrrad angeeignet. Damit fuhr er längere Zeit durch Nordenham und zwar in Schlangenlinien. Er hatte einen Blutalkoholwert von 2,7 Promille.
Der Polizei war die Fahrt des Angeklagten aufgefallen. Sie zog den Mann aus dem Verkehr. Im Verfahren hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Trotzdem gab es keine Bewährung mehr. Zu zahlreich waren die Vorstrafen. Eigentlich sollte schon in der vergangenen Woche gegen den Nordenhamer verhandelt werden. Doch da erschien der Angeklagte nicht. Die Kammer erließ einen Vorführungs-Haftbefehl. Die Nordenhamer Polizei konnte den Mann ausfindig machen und festnehmen. Zu der Berufungsverhandlung wurde der 33-Jährige von der Polizei vorgeführt. (vd)