Wer ab Januar nächsten Jahres Sperrmüllabfuhr bestellt und Waschbecken, Toilettenbecken, Dusch- oder Badewannen zur Abholung an die Straße stellt, der bleibt darauf sitzen. Was zur sogenannten Sanitärkeramik zählt, das wird fortan nicht mehr abtransportiert. All die Gegenstände, die bei einem Umzug aus der Wohnung oder dem Haus im Badezimmer bleiben, zählen ab 2023 als Bauschutt. Dazu gehören gleichfalls Spülkästen und Duschabtrennungen - und zwar unabhängig davon, ob sie aus Kunststoff, Acryl, Glas oder Metall sind. Darauf weist die Leiterin der Abfallwirtschaft des Landkreises, Ellen Scherer, hin. Sanitärkeramik können Einwohner kostenpflichtig bei den Entsorgungsanlagen in Helvesiek oder Seedorf loswerden. (tk)