Was nun die Eigentumsverhältnisse angeht, so sorgt der ehemalige Zevener Stadtdirektor Manfred Rieken für Erhellung. Er schreibt, die Brücke brauche nicht im Grundbuch eingetragen zu sein, „da eine Brücke nach ständiger Rechtsprechung als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks angesehen wird“. An einer Brücke bestünden mithin keinerlei selbstständige Rechte, weiß der Jurist. „Die Brücke gehört daher dem Eigentümer oder den Eigentümern der Grundstücke beiderseits der Brücke, unabhängig davon, wer die Brücke errichtet hat.“
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