Zur Entlastung bei den Energiekosten wird Gas- und Fernwärmekunden ab dem 1. Dezember einen Monat lang der Abschlag erlassen. Sie sind dann nicht verpflichtet, Abschläge zu zahlen. Dennoch gezahlte Beträge müssen Energielieferanten in der nächsten Rechnung verrechnen. Anspruch auf Soforthilfe haben vor allem Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Sozial-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen.
So laufen die Zahlungen bei der swb
Nun gab die swb bekannt, wie es momentan mit den Zahlungen läuft. Laut einer Pressemitteilung werden seit Anfang der Woche die Einmalzahlungen in Höhe des Dezember-Abschlags überwiesen. Bislang sollen etwa die Hälfte der swb-Kunden mit einem eigenen Vertrag und hinterlegter Bankverbindung auf ihren Konten einen Zahlungseingang vorfinden, der mit dem Wort „Gutschrift“ gekennzeichnet ist. „Wenn alles wie geplant weiter läuft, sollten alle Gutschriften noch vor Weihnachten gebucht sein“, sagt Angela Dittmer, swb-Pressesprecherin.
Betrag wird über Jahresabrechnung ermittelt
Wie hoch der Entlastungsbetrag für Gaskunden am Ende genau ist, wird nach Angaben der Verbraucherzentrale über die Jahresabrechnung ermittelt. Die Entlastung entspreche dem im Dezember gültigen Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 angenommen hatte. Zudem werde ein Zwölftel des Jahresgrundpreises erlassen. (dpa/dm)