Bremerhaven

Der Bremerhavener Armbrustschütze wehrte sich gegen sein Urteil - bis jetzt

Zu acht Jahren Freiheitsentzug war der 21 Jahre alte Armbrustschütze verurteilt worden, der im Lloyd-Gymnasium fast die Sekretärin getötet hatte. Erst wollte er das Urteil nicht akzeptieren und legte Einspruch ein. Nun ist alles wieder ganz anders.

Der Angeklagte hält im Gerichtssaal eine Mappe vor sein Gesicht.

Der 21 Jahre Armbrustschütze war zu acht Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Danach legte er Revision ein.

Foto: Arnd Hartmann

Wegen versuchten Mordes war der junge Mann, der selbst einmal Schüler am Lloyd Gymnasium war, zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte am 19. Mai vergangenen Jahres gleich zweimal auf die Sekretärin geschossen, einmal sogar in ihren Rücken, als sie fliehen wollte.

Klinikaufenthalt statt Gefängnis

Weil er unter Sozialphobie und Depression leidet, muss er nicht ins Gefängnis. Er soll in einer Klinik in den kommenden Jahren behandelt werden. Dennoch hatte einer seiner Anwälte für ihn Revision eingelegt.

Warten auf den Bundesgerichtshof

Es dauert in der Regel gut ein Jahr, bis der Bundesgerichtshof (BGH) über den Antrag entscheidet. Aber jetzt ging alles ganz schnell: Das Landgericht verkündete am Montag, dass das Urteil jetzt rechtskräftig ist. Der Grund: „Die Verteidigung hat die Revision zurückgenommen“, sagte Gerichtssprecherin Henrike Kull auf Nachfrage der NORDSEE-ZEITUNG.

Klaus Mündelein

Reporter

Klaus Mündelein kümmert sich im Bremer Büro um die Landespolitik. Er hat in Münster studiert und volontiert und kam vor fast 30 Jahren zur Nordsee-Zeitung.

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