Wegen versuchten Mordes war der junge Mann, der selbst einmal Schüler am Lloyd Gymnasium war, zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte am 19. Mai vergangenen Jahres gleich zweimal auf die Sekretärin geschossen, einmal sogar in ihren Rücken, als sie fliehen wollte.
Klinikaufenthalt statt Gefängnis
Weil er unter Sozialphobie und Depression leidet, muss er nicht ins Gefängnis. Er soll in einer Klinik in den kommenden Jahren behandelt werden. Dennoch hatte einer seiner Anwälte für ihn Revision eingelegt.
Warten auf den Bundesgerichtshof
Es dauert in der Regel gut ein Jahr, bis der Bundesgerichtshof (BGH) über den Antrag entscheidet. Aber jetzt ging alles ganz schnell: Das Landgericht verkündete am Montag, dass das Urteil jetzt rechtskräftig ist. Der Grund: „Die Verteidigung hat die Revision zurückgenommen“, sagte Gerichtssprecherin Henrike Kull auf Nachfrage der NORDSEE-ZEITUNG.