„Schichtarbeit funktioniert wie ein Uhrwerk: Wenn tagsüber und nachts produziert wird, greifen die Arbeitszeiten der Beschäftigten wie Zahnräder ineinander. Deshalb ist eine exakte Planung – zum Beispiel in der Lebensmittelindustrie – auch das A und O“, sagt Steffen Lübbert von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). In ganz Niedersachsen arbeiten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 536.000 Menschen in Wechselschicht.
Der Geschäftsführer der NGG-Region Lüneburg gibt den „Frühbuchern im Schichtbetrieb“ Tipps zum Urlaub und weist auf Regeln hin: „Grundsätzlich sind zwei Wochen Urlaub am Stück immer drin. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. So ist pro Jahr eine längere Erholungsphase garantiert.“ Grundsätzlich sollen Beschäftigte den Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, so die NGG. „Es geht darum, sich in Etappen zu erholen.“ Allerdings sei es grundsätzlich schon möglich, Resturlaub mit ins neue Jahr zu nehmen: „Das gilt zum Beispiel, wenn drängende Aufträge und damit das Arbeitspensum im Betrieb oder Erkrankungen bei Beschäftigten Urlaub unmöglich machen“, erklärt Steffen Lübbert. Es sei dabei Sache der Arbeitgeber, ihre Beschäftigten aufzufordern, Urlaub zu nehmen und ihnen auch die Möglichkeit dafür einzuräumen. (pm/com)