
Der Sachsenspiegel spiegelte das Anfang des 14. Jahrhunderts im damaligen Sachsen geltende Recht wider. Es war das erste große Rechtsdokument in mittelniederdeutscher statt lateinischer Sprache und auch über Sachsen hinaus verbreitet – nach Angaben der Bibliothek von den Niederlanden im Westen bis nach Kiew im Osten. Die 136 Pergamentblätter umfassende Oldenburger Abschrift fertigte ein Mönch aus Rastede im Jahr 1336 im Auftrag des Grafen von Oldenburg. Zuvor war das Recht meist mündlich überliefert worden.
Neben den anderen drei noch existierenden illustrierten Abschriften in Wolfenbüttel, Dresden und Heidelberg ist damit auch die einzige, mit vollständigem Text erhaltene Bilderhandschrift digital verfügbar. Meistens liegt die berühmte Bilderhandschrift im eigens dafür gebauten Tresor in der Landesbibliothek Oldenburg. Sie darf aus konservatorischen Gründen nur zu ganz seltenen Anlässen gezeigt werden. Mit Hilfe der Niedersächsischen Sparkassenstiftung, der Eigentümerin der Bilderhandschrift, sowie der Projektförderung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur und der Europäischen Union ist die Handschrift jetzt dauerhaft jedem Interessierten mit einem Click über das Internet zugänglich.
„Tatsächlich kommen auf dem Bildschirm Details ans Licht, die in über 650 Jahren wohl kaum jemand gesehen hat. Jede Nuance der Kolorierung, jeden feinen Riss in der Blattgoldauflage und selbst die Poren des Pergaments macht die Zoomfunktion gestochen scharf sichtbar“, schwärmt Dr. Klaus-Peter Müller von der Landesbibliothek. Zwei Tage lang hat er gemeinsam mit dem Spezialfotograf Karl Perstling aus Bad Aussee im Tresor die 279 Seiten des Sachsenspiegels mit Hilfe von Spezialgeräten digitalisiert. Die Auflösung beträgt 50 Millionen Pixel pro Seite.
Corinna Roeder, Leiterin der Landesbibliothek, ist überzeugt davon, dass sich jetzt erheblich mehr Menschen mit dem bedeutendsten Rechtsbuch des Mittelalters auch wissenschaftlich befassen werden. „Die Handschrift beeinflusste die Rechtssetzung in weiten Teilen Mittel- und Osteuropas. Zahlreiche Abschriften und Druckausgaben bezeugen seine lebhafte Rezeption bis in die Neuzeit hinein“, sagt sie. Der Sachsenspiegel enthält Land- und Lehnrecht. So werden zum Beispiel nachbarschaftliche und strafrechtliche Sachverhalte ebenso darin geregelt wie Fragen des Erbrechts. (zb/lni)
