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Angeklagter weiß von nichts

Oldenburg. Eine blutige Attacke auf eine Taxifahrerin in Stuhr hat er vor dem Landgericht Oldenburg zugegeben – tödliche Messerstiche auf ihren Kollegen in Elsfleth bestreitet der Angeklagte jedoch. „Er distanziert sich von der Tat nach wie vor, obwohl er weiß, dass alle Indizien auf ihn hinweisen“, sagte sein Verteidiger Rüdiger Bibow am gestrigen Verhandlungstag.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 20-Jährigen Mord und versuchten Mord vor. Er soll am 25. September 2009 in Elsfleth einen 58 Jahre alten Taxifahrer erstochen und einen Tag später eine Kollegin in Stuhr lebensgefährlich verletzt haben.

Den zweiten Überfall räumte der Angeklagte bei der Polizei und später im Gericht ein. Dass er den tödlichen Angriff auf den Taxifahrer leugnet, erklärte sich sein Anwalt am zweiten Verhandlungstag so: „Wenn er es wirklich war, ist er so geschockt, dass seine Erinnerung blockiert ist oder er es nicht wahrhaben will.“ Zurzeit sei sein Mandant in psychologischer Behandlung.

Nach der Aussage eines Rechtsmediziners war der 58-Jährige an einem Messerstich direkt durch das Herz gestorben. Er war innerhalb weniger Minuten verblutet. „Das ist eine Verletzung, die man nicht überleben kann“, erläuterte der Sachverständige. Das Opfer habe vielleicht gerade noch Zeit gehabt, sich das Messer aus der Brust zu ziehen. Anwohner entdeckten ihn hinter dem Steuer sitzend. Der Motor des Taxis lief, die Beifahrertür stand offen. „Als ich ihn an die Schulter gefasst habe, fiel der Kopf zur Seite“, erzählte ein 68 Jahre alter Landwirt. „Mein erster Gedanke war, er hatte einen Herzinfarkt.“

Messer mit DNA-Spuren

Das Opfer hatte zwar viel Blut verloren, doch der Großteil war in den Brustkorb geflossen und deshalb von außen nicht sichtbar, wie der Rechtsmediziner erläuterte. Erst der Notarzt stellte die Stichwunde in der Brust fest. Im Schoß des Toten lag außerdem die Tatwaffe – ein blutverschmiertes Messer, auf dessen Griff die Ermittler später die DNA-Spuren des Angeklagten nachwiesen. Auch auf einem roten Pulli und einer weiße Mütze, die in der Nähe des Tatorts lagen, fanden sie seine Spuren.

Der 20-Jährige sei sich im Klaren, dass er mit einem Geständnis seine Situation deutlich verbessern würde, betonte sein Verteidiger. „Er sagt: ‚Ich weiß ja nichts. Ich müsste anfangen, zu fantasieren‘.“

Sollte er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, drohen ihm fünf bis zehn Jahre Haft, nach Erwachsenenstrafrecht lebenslang. Eine Gutachterin soll am Ende des Prozesses die Reife und die Schuldfähigkeit des Angeklagten beurteilen. (lni)

Artikel vom 11.03.10 - 06:00 Uhr
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