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szmtag

Neue Beschilderung am Warflether Sand

Warfleth. Der Warflether Sand ist wieder in aller Munde. Diesmal ist es nicht ein Zaun, der am Betreten hindert und die Bevölkerung verärgert. Diesmal sind es Rechtsverstöße
durch freilaufende und wildernde Hunde, durch wildes Zelten, offenes Feuer, Müll und das Verlassen derWege.


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Die Schilder sind verblichen . Neue sollen Besucher zu verträglichem Verhalten anhalten. Foto: pr

Um der Auswüchse Herr zu werden, fand auf Einladung der Gemeinde Berne ein „Runder Tisch Juliusplate und Warflether Sand“ statt. Eingeladen worden waren neben den Eigentümern vom Domänenamt auch Vertreter der Naturschutzbehörde, der DLRG, der Polizei, des Ortsamtes Blumenthal, des anliegenden Industriebetriebes sowie Vertreter der Interessen von Tourismus und Jagd.

Landschaftswart Olaf Brammer und Jagdpächter Michael Kuik berichteten, was sich an den Stränden von Juliusplate und Warflether Sand zuträgt, aber auch im Naturschutzgebiet (NSG) Juliusplate und im Landschaftsschutzgebiet (LSG)Warflether Sand. Die Darstellungen brachten alle Beteiligten des Rundes Tisches auf einen einheitlichen Informationsstand und sensibilisierte sie für die Vorkommnisse.

Festgestellt wurde, dass die Flächen von Juliusplate und Warflether Sand von hoher Bedeutung für den Naturschutz, ebenso aber für die Naherholung und den Tourismus in der Gemeinde Berne sind. Die Nutzung der beiden Gebiete für diese Zwecke soll auch weiterhin das Ziel sein. Deshalb sollte die Allgemeinheit darauf achten, dass die Nutzung auch aus Sicht des Naturschutzes verträglich bleibt. Die Missachtung der bestehenden Regeln hat inzwischen zu erheblichen Schäden wie einem Flächen- und einem Kleinbrand geführt.

Wildes Zelten verboten

Während die geltenden Regelungen im NSG Juliusplate an allen Zugängen auf Schildern nachzulesen sind, soll das LSG Warflether Sand neu beschildert werden. Im Übrigen gelten hier allgemein gültige Regelungen wie die Anleinpflicht von Hunden in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli und das Verbot des wilden Zeltens und offenen Feuers.

Die Ordnungsbehörden und die Polizei halten es für wichtig, dass Verstöße zur Anzeige gebracht werden. Die Anzeigen sind an das Ordnungsamt der Gemeinde Berne zu richten. Verstöße innerhalb des Naturschutzgebietes sind dem Landkreis anzuzeigen. Fortwährende Verstöße und Gefahren sind der Polizei zu melden. Inzwischen dehnen sich die Vorkommnisse auf den Weserzugang Leuchtturmpad in Ganspe aus. Der Verein Schwarzer Leuchtturm Warfleth hat im Zuge der öffentlichen Diskussion der Gemeinde seine Sicht der Zustände mitgeteilt. Er klagt ebenfalls über Zerstörungen und Vermüllung.

Ein besonderes Augenmerk richtete der Runde Tisch auf Gruppen junger Menschen – oft vom jenseitigen Weserufer -, die an den Stränden Partys feiern. Das ist ihnen allerdings nicht verboten. Deshalb sollen verantwortliche Personen bestimmt und im Nachhinein für mögliche Rechtsverstöße zur Verantwortung gezogen werden.

Die angezeigten Rechtsverstöße müssen geahndet werden, waren sich die Gesprächsteilnehmer einig. Nur so könne eine Wirkung erzielt werden. Dazu ist es notwendig, dass eine Anzeige neben dem Sachverhalt auch Angaben zum „Störer“ enthält.

Für den Herbst wird eine erneute Zusammenkunft angestrebt. Dann will der Runde Tisch darüber sprechen, ob die verabredeten Maßnahmen ein verträgliches Nebeneinander von Belangen des Naturschutzes, der Naherholung und des Tourismus ermöglichen. (joh)

Artikel vom 08.06.11 - 12:00 Uhr
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