
Nach aktuellen Statistiken verunglücken in Deutschland rund 40 Menschen pro Monat tödlich durch Brände – die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung; rund 70 Prozent aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht. Die jährlichen Folgen in Deutschland: rund 500 Brandtote, 5000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und mehr als eine Milliarde Euro Brandschäden im Privatbereich.
Die Neufassung der Bauordnung sieht laut derzeitigem Entwurf vor, dass Neubauten künftig sofort und bestehende Gebäude nach Ablauf einer Frist mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen. „Den einen oder anderen Fehlalarm, der durch Rauchwarnmelder ausgelöst werden könnte, nehmen wir gerne hin“, erklären die Gemeindebrandmeister aus Berne, Klaus Niekamp, und aus Lemwerder, Hartwig Sondag, übereinstimmend. Beide sind lange Jahre in der Freiwilligen Feuerwehr und haben sich schon immer für die Installation von Rauchwarnmeldern eingesetzt. „Die vielen Brandtoten sind ein Problem in unserem Land“, sagt Niekamp..
Entgegen landläufiger Meinung zeigen Untersuchungen, dass nicht Fahrlässigkeit, sondern technische Defekte die häufigste Ursache für Brandentwicklungen sind. Ganz besonders nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr. Denn: Im Schlaf riecht der Mensch nichts. In solchen Fällen ist der Rauchmelder der beste Lebensretter in der Wohnung. Der laute Alarm warnt selbst im Schlaf vor der Brandgefahr und gibt den Menschen so den nötigen Vorsprung, um sich selbst und Angehörige in Sicherheit zu bringen und anschließend die Feuerwehr zu alarmieren. Denn: „Rauchwarnmelder in Privathaushalten werden nicht auf die Feuerwehr-Leitzentrale geschaltet“, erklären die Fachleute.
„Aus diesem Grund sehe ich auch keinen Grund für erhöhte Fehlalarme“, macht Hartwig Sondag nochmals deutlich. Wenn allerdings doch mal die Hauseigentümer verreist sind, der Rauchwarnmelder dann unvermutet anschlägt und die Nachbarn die Feuerwehr alarmieren, herrscht laut Hartwig Sondag und Klaus Niekamp bei allen Feuerwehr-Kameraden die Einstellung: „Lieber einmal umsonst, als zu spät.“
Es gelten im Übrigen folgende Pflichten für Hauseigentümer in Bundesländern mit gesetzlicher Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern: Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer des Hauses oder Vermieter der Wohnung selbst verantwortlich. Neben der Pflicht zur Installation muss auch dafür gesorgt werden, dass die installierten Rauchwarnmelder betriebsbereit sind (Kontrolle einmal jährlich).
Die neue Bauordnung in Niedersachsen wird voraussichtlich Anfang 2011 in Kraft treten. Für bestehende Wohnungen soll eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2018 gelten. Lemwerders Ortsbrandmeister Dieter Schnittjer macht aber eines deutlich: „Niemand sollte in seinem eigenen Interesse mit der Anschaffung von Rauchwarnmeldern bis zum Inkrafttreten der Neuregelung warten, sondern die eigene Sicherheit sofort in die Hände nehmen.“
Wer sich über vorbeugende Brandschutzmaßnahmen informieren möchte, hat dazu am Sonnabend, 18. sowie Sonntag, 19. September die Gelegenheit. Zur Aktion „Offenes Lemwerder“ wird es auch im Feuerwehrgerätehaus entsprechende Informationen geben.
